Beerdigungen
Sie haben einen Angehörigen verloren. Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus. Im Folgenden informieren wir Sie über Schritte, die Sie nun unternehmen können.
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Wenn Ihr verstorbener Angehöriger noch im Haus ist, kommen wir gerne zu einer Aussegnung. Wir sprechen ein Gebet, in dem wir den Verstorbenen Gott anvertrauen. Bitte versuchen Sie es bei beiden Pfarrämtern, wenn Sie ein Pfarramt nicht erreichen. Bei der Aussegnung besteht keine Bezirksbindung.
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Das Beerdigungsinstitut Ihrer Wahl setzt sich mit dem Pfarramt in Verbindung. Das Beerdigungsinstitut informiert sich, welcher Pfarrer/welche Pfarrerin gerade Dienst hat und nennt Ihnen den Namen und die Telefonnummer. Sie können sich dann selbst in Verbindung setzen, der zuständige Pfarrer/die zuständige Pfarrerin wird dies jedoch auch von sich aus tun, um ein Trauergespräch zu vereinbaren.
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Im Trauergespräch erzählen Sie aus dem Leben des Verstorbenen. Das Gespräch fällt unter die Schweigepflicht, Sie müssen keine Sorge haben, daß Informationen aus diesem Gespräch nach außen dringen. Sie dürfen gerne auf Ereignisse hinweisen, die in der Traueransprache nicht genannt werden sollen. Gemeinsam wählen Sie Lieder aus, die im Gottesdienst gespielt werden. Besondere Wünsche werden gemeinsam besprochen. Wir beraten Sie gerne.
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Ihr verstorbener Angehöriger wird im Sonntag, der auf die Beerdigung folgt, in das Fürbittgebet der Gemeinde eingeschlossen. Sie werden über den Ort des Gottesdienstes (Gemeindehaus oder Kirche) informiert. Am Ewigkeitssonntag/Totensonntag werden alle Menschen, die im Kirchenjahr gestorben sind, mit Namen verlesen. Sie erhalten von uns eine gesonderte Einladung zu diesem Gottesdienst.